Ja, und wie funktioniert das?
Erfahren Sie, warum mit Microsoft 365 / SharePoint Online eine vollwertige und zulässige Lösung zur Belegarchivierung, gemäß den Anforderungen aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Abgabenordnung (AO), gegeben ist.
Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung werden in Unternehmen vermehrt Cloud-Dienste verschiedener Marktteilnehmer eingesetzt. Auch die Dienste Microsoft 365 / SharePoint Online werden immer häufiger eingesetzt. Microsoft bietet mit seinen Diensten Lösungen, die als Dokumenten-Management-System (DMS) eingesetzt werden können. Werden hierbei auch buchhalterisch und steuerlich relevante Dokumente abgelegt, muss eine Berücksichtigung des § 146 Abs. 2 AO erfolgen.