Bekommen Sie mit digitalen Klientenakten die Übersicht über die individuellen Leistungen aller Klienten in Ihrer sozialen Einrichtung!

 

Das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Das bedeutet, dass die Leistungen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden müssen.

Mit dieser neuen Ausrichtung verändern sich viele Prozesse und Abläufe in sozialen Einrichtungen grundlegend. So benötigen Sie zum Beispiel eine vollständige Übersicht aller individuellen Leistungen für alle Klienten – auf einen Blick und einrichtungsübergreifend.

 

Erfahren Sie, wie Sie mit der Unterstützung von digitalen Lösungen die Herausforderungen des BTHG in Ihrer täglichen Arbeit meistern. 

 

Auf diese Agenda dürfen Sie sich freuen:
  • Überblick: Was hat sich bisher bei der Umsetzung des BTHG getan.
  • Aktuelles: Änderungen mit der 3. Reformstufe ab 2020.
  • Herausforderungen: Die Verwaltung aller individuellen Leistungen und Vereinbarungen.
  • Von der Theorie in die Praxis: Die digitale Klientenakte als zentrale Plattform für alle übergreifenden personenzentrierten Informationen. 
  • Ihre Fragen - und die Antworten der Expertin

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